Aktuelles
Stellungnahme 27.11.2023 RSB Manuel Bender:
Bereits am 30.08.2023 hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil entschieden, dass Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen, soweit der Waffen- oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über sie nicht ausübt, in Behältnissen aufzubewahren sind, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Zu den obigen Leitsätzen ist festzustellen, dass dieses Urteil des OVG Münster feststellt, dass der Schlüssel in einem gleichen oder höherwertigen Behältnis gelagert werden muss, wie die darin gelagerten Waffe(n).
Ein Schlüssel für ein Behältnis VDMA Sicherheitsstufe "A" darf in einem anderen Behältnis der VDMA-Sicherheitsstufe "A" gelagert werden oder in einem höherwertigen Behältnis (z.B. VDMA-Sicherheitsstufe "B"). Ein Schlüssel für ein Behältnis VDMA-Sicherheitsstufe "B" darf in anderen Behältnissen der VDMA-Sicherheitsstufe "B" gelagert werden oder in einem höherwertigen Behältnis (Widerstandsgrad "0" EN 1143-1 oder höherwertig). Ein Schlüssel für ein Behältnis mit Widerstandsgrad "0" EN1143-1 in einem anderen Behältnis der gleichen Sicherheitsstufe oder in einem höherwertigen Behältnis (Widerstandsgrad "1" EN 1143-1).
Hat nun dieser zweite Schrank auch nur ein Schlüssel-Schloss, stellt sich die Frage, wohin dann mit diesem Schlüssel?
Als Lösung habe ich nur, für den Schlüssel des Langwaffenschrankes einen kleineren Schrank (Kurzwaffen) 0 oder 1 mit Zahlenschloss (ohne Notentriegelung), oder gleich für die Lang- oder Kurzwaffen einen Waffenschrank mit Zahlenschloss ohne Notentriegelung anzuschaffen.
Dieses Urteil hat allerdings keinen Gesetzescharakter und ist eine Einzelfallentscheidung. Schlüssel für Sicherheitsbehältnisse dürfen auch unter Beachtung der Generalklausel des § 36 I WaffG anderwärtig aufbewahrt werden, wenn ein Zugriff darauf durch Unbefugte ausgeschlossen werden kann.
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Regelunzuverlässigkeit)!
Manuel Bender
RSB-Referent Waffenrecht
28.10.2023
Damengemeindepokalschiessen 2023
Gemeinschaft-Schießsport-Anlage Hünxe
Ausrichter: BSV Hünxe
Ergebnis 2023
Mannschaftswertung - 9 Mannschaften:
Mannschaft 5 Schützinnen
3 besten Ergebnisse werden gewertet
1. BSV Bruckhausen 1730 e.V. I 132 Ringe
5x10er
2. BSV Hünxe 1701 e.V. I 132 Ringe
4x10er, 6x9er, 8x8er
3. SpSch Gartrop 1977 e.V. II 132 Ringe
4x10er, 6x9er, 6x8er
Unsere Mannschaft der Sp Sch Hünxe 1956 e.V. belegte den 5. Platz mit 130 Ringen.
Ringgleich mit dem 3. und 6. Platz. Hier entschied die Zehntelwertung die Platzierung.
Es nahmen 9 Mannschaften am Damengemeindepokal teil.
Einzelwertung von 45 Schützinnen:
1. Janine Hölscher 47 Ringe
SpSch Gartrop 1977 e.V.
2. Ira Wodtke 46 Ringe
BSV Bruckhausen 1730 e.V. 2x10er
3. Carina Luft 46 Ringe
BSV Hünxe 1701 e.V. 1x10er
Platzierungen Sp Sch Hünxe 1956 e.V.
5. Jana Rühl 45 Ringe
7. Julia Brüggendick 45 Ringe
20. Gina Günter 40 Ringe
24. Heike Bruns 39 Ringe
32. Doris Knorth 30 Ringe
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